Öffi-Cityticket-Preise nicht zum Spielball einer verkehrten Verkehrspolitik machen
Verheerende Marketingbotschaft – Kunden fühlen sich gefrotzelt
Stadt und Land müssen Ausfallshaftung für Kostendeckung übernehmen.
Städte wie Wien und Linz haben vorgezeigt, dass ein preisgünstiges Jahres-Cityticket zu ennormen Fahrgastzuwächsen führt. Salzburg wollte dem nicht nachstehen und hat sich vor ebenfalls einem Jahr zur Einführung eines Jahres-Cityticket entschlossen und konnte ebenfalls Fahrgastzuwächse vorweisen.
Salzburg hat allerdings nicht bedacht, dass mit der Förderung von Öffi-Tickets auch für gesicherte Finanzierungsquellen gesorgt werden muss. In Linz und Wien erfolgte gleichzeitig eine Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung und eine Erhöhung der Parkgebühren, die zweckgebunden in den Öffentlichen Verkehr geflossen sind. Die Stadt Wien setzte noch eines drauf, in dem sie die Dienstgeber-Abgabe (= U-Bahnsteuer), die seit Jahrzehnten für lukrative Einnahmen sorgt, auch noch erhöht hat.
Linz und Wien können es sich daher leisten, den Öffentlichen Verkehr zu attraktivieren und die Preise für Citytickets seit Jahren konstant und niedrig zu halten. Die Stadt Wien blieb bei 365,00 Euro, 1 Euro pro Tag lässt sich publikumswirksam gut vermarkten, die Stadt Linz hat dies noch mit 285,00 Euro (statt 385,00) unterboten. Beide Städte haben gleichzeitig die Ausfallshaftung für etwaige Mindereinnahmen übernommen.
Das Salzburger Cityticket wurde zwar mit 366,00 Euro vor einem Jahr eingeführt und von Stadt und Land Salzburg als großer Erfolg vermeldet. Der Verkehrsverbund jubelte über neue Fahrgastzahlen. Niemand wollte wahrhaben, dass billigere Tickets zwar zu höheren Fahrgastzahlen führen, jedoch nicht kostendeckend sein können. Eine Erhöhung auf 375,00 Euro pro Jahr ist zwar verkraftbar, ist aber gegenüber Kunden schwer zu vermarkten, die sich gefrotzelt fühlen und verärgert diese.
Generell müssen sich Stadt und Land dazu durchringen, entweder die Budgetmittel für den Öffentlichen Verkehr zu erhöhen oder neue Einnahmequellen wie Parkraumgebühren, Dienstgeberabgabe, Nahverkehrserreger-Abgaben etc. einzuführen, um einen attraktiven ÖV weiterhin finanzieren zu können. Eine Ausfallshaftung zur Kostendeckung muss es jedenfalls geben. Es handelt sich ja nicht nur um die Ticketpreise, sondern um Taktverdichtungen, neue Haltestellen, Fahrzeuge etc.
Für die Verkehrsplattform:
Peter Haibach