Neue Wege in der Raumordnung
Bürgermeister als „Dorfkaiser“ sollen ihre Grenzen haben!
• Objektive Überprüfung von Flächenwidmungen und Baugenehmigungen muss möglich sein
• Verfehlte Raumplanung beeinträchtigt Lebensqualität und verursacht hohe Kosten
Ein Blick durchs Land zeigt eine massive Zersiedelung und damit Zerstörung von wertvollem Grünland auf. Ein markantes Beispiel sind die Ausweisung von Gewerbeflächen nahe Obertrum, wo ein großes Post-Verteilzentrum mitten auf der grünen Wiese – abseits jeder Logistik – hingestellt wurde.
Diese Beispiele machen deutlich, dass manche Bürgermeister und Gemeindevertretungen Gefälligkeits-Umwidmungen für einzelne Gemeindebürger vornehmen und auch bei Baubewilligungen abnicken. Dass im Falle von solchen „Un-Bauten“ die Gemeindevertretung in 2. Instanz ihrem eigenen Bürgermeister widerspricht, kommt kaum vor.
Diese Thematik wurde auch auch bei den heurigen Baukultur-Gesprächen des Forums Alpbach diskutiert, wobei auch die Rolle der Bürgermeister als „Dorfkaiser“ kritisch hinterfragt wurde.
Es ist daher zielführend, wenn Beschlüsse über die Baubewilligungen bzw. Flächenwidmungen in Gemeinden in 2. Instanz von einer unabhängigen Stelle, d.i. das neue Landesverwaltungsgericht, überprüft und genehmigt werden. Hier sollte die neue Landesregierung, die angetreten ist, neue Wege zu gehen, eine klare Abgrenzung gegenüber den Begehrlichkeiten der Bürgermeister vornehmen.
Hier hat die Gemeindeautonomie ihre Grenzen, beeinträchtigt doch eine verfehlte Baubewilligungen bzw. Raumplanung die Lebensqualität von Gemeindebürgern und bürdet der Allgemeinheit hohe Infrastrukturkosten von Straßen, Kanalisation etc. auf.
Für die Salzburger Verkehrsplattform:
Peter Haibach